Veranstaltung zum 2.Pflegestärkungsgesetz des Lvkm-sh
Was ändert sich bei der Pflegeversicherung 2017?
Am Montag, 11.04.2016 von 19.30 bis ca. 21.30 Uhr
informiert der Lvkm-sh
in der Beratungsstelle des Lvkm-sh, Boninstraße 3-7, 24114 Kiel
Referent : Sebastian Tenbergen
niedergelassener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht beim bvkm
Seit Januar 2016 ist das 2. Pflegestärkungsgesetz (PSG II) in Kraft.
Wirksam wird Vieles daraus erst ab 01.01.2017.
Dann wird auch der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt.
Im Zentrum soll der individuelle Unterstützungsbedarf jedes Einzelnen stehen. Statt drei Pflegestufen wird es dann fünf Pflegegrade geben. Maßgeblich für die Einstufung ist künftig der Grad der Selbständigkeit einer Person. Das wiederum erfordert ein neues Begutachtungsverfahren, mit dem der Medizinische Dienst die Pflegebedürftigkeit feststellt. Rechtsanwalt Sebastian Tenbergen wird in der Veranstaltung den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsverfahren vorstellen. Des Weiteren geht er auf die Änderungen der Pflegeversicherungsleistungen und die Zuordnung der jetzt schon bestehenden Pflegestufen in einem Pflegegrad ein. Im Anschluss wird er für Fragen zur Verfügung stehen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! Bitte melden Sie sich bis zum 08.04.2016 unter der Telefonnummer 0431-90889910 oder unter info@lvkm-sh.de an.
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